KOMM GESTALTE MIT

Kirchengemeinderatswahl am 30. März 2025

 

Die Arbeit im Kirchengemeinderat ist interessant, gestaltungsoffen und bestimmt die Zukunft der Kirchengemeinde mit. Sind Sie künftig dabei?

Ein lebendiges Gremium mit Gestaltungskraft

Sich für die Gemeinschaft einbringen, die kirchliche Präsenz vor Ort mitgestalten und zukunftsweisende Entscheidungen treffen – all dies ist im Kirchengemeinderat möglich. Wenn am 30. März nächsten Jahres gewählt wird, wäre es schön, möglichst viele Kandidatinnen und Kandidaten zu haben, die sich in diesem Sinne einbringen würden.

Der Kirchengemeinderat ist ein lebendiges Gremium, in dem auf unterschiedliche Art und Weise mitgearbeitet werden kann, je nach dem, was einem selbst liegt und wo man Schwerpunkte setzt.

Die Arbeit reicht von der spirituellen Ausrichtung der Kirchengemeinde und den Schwerpunkten in der Seelsorge bis hin zu bautechnischen Fragen der kirchlichen Gebäude und/oder zu der Trägerschaft der Kindergärten. In den Kirchengemeinden gibt es zudem Ausschüsse, die sich besonders um einen Personenkreis oder eine Sache kümmert. Die Art der Ausschüsse variiert in jeder Kirchengemeinde. Je nach Ihren Fähigkeiten und Interessen können Sie sich einbringen!

Der Kirchengemeinderat behält auch die Finanzen der Kirchengemeinde im Blick und entscheidet über die Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel. Er trägt die Verantwortung für eine sach- und fachgerechte Verwendung der Gelder. Dazu beschließt er den jährlichen Haushaltsplan der Kirchengemeinde.

In regelmäßigen Abständen trifft sich der Kirchengemeinderat. Die Tagesordnung legen zumeist der oder die Gewählte Vorsitzende gemeinsam mit dem Pfarrer fest.

Beim „Tag der Räte“ gibt es für alle gewählten Kirchengemeinderäte des Dekanats eine Einführung. Diese Tage sind auch wichtig, damit wir uns gegenseitig kennenlernen und spüren, dass wir gemeinsam unterwegs sind.

Wer darf kandidieren?

Alle Katholikinnen und Katholiken ab 18 Jahren, die zur Kirchengemeinde gehören, können kandi­dieren und gewählt werden. Auch wenn man nicht auf dem Gebiet einer Kirchengemeinde wohnt, kann man sich für einen KGR aufstellen lassen, zu dessen Gemeinde man sich verbunden fühlt.

Wer und wie kann man einen Wahlvorschlag machen:

Ab sofort können bis zum 19. Januar 2025 alle wahlberechtigten Kirchengemeindemitglieder, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monate ihren Wohnsitz in unserer Kirchengemeinde haben Wahlvorschläge einreichen.

Ein Wahlvorschlag bedarf der Unterschrift von mindestens fünf wahlberechtigten Kirchengemeindemitgliedern.

Jedes wahlberechtigte Kirchengemeindemitglied darf seine Unterschrift nur unter einen Wahlvorschlag setzen, wobei die volle Anschrift beizufügen ist. Kandidierende dürfen den Wahlvorschlag, auf dem ihr Name steht, nicht unterschreiben.

Ein Wahlvorschlag darf in unserer Kirchengemeinde maximal sechs Namen enthalten. Dem Wahlvorschlag sind die schriftlichen Zustimmungen der jeweiligen Kandidierenden bezufügen.

Die Formulare für Wahlvorschläge liegen im Pfarrbüro aus.

Falls Sie Lust haben mitzugestalten, sich in die Gemeinschaft vor Ort einzubringen und der Kirche hier ein Gesicht zu geben, oder möchten Sie einen Wahlvorschlag machen: Dann melden Sie sich in den Pfarrbüros unserer Seelsorgeeinheit!