Unsere drei Kirchengemeinderäte

Gemäß der Kirchengemeindeordnung der Diözese Rottenburg-Stuttgart ist der Kirchengemeinderat (KGR) die Vertretung der Kirchengemeinde. Der Pfarrer leitet die Gemeinde in Zusammenarbeit mit dem Kirchengemeinderat. Damit ist gemeint, dass beide als gleichberechtigte Partner handeln (= kooperative Leitung).
Der KGR dient der Erfüllung der Aufgaben der Kirchengemeinde und trägt mit dem Pfarrer zusammen die Verantwortung für das Gemeindeleben. Der KGR sorgt dafür, dass die Gemeinde ihre Aufgabe als Trägerin der Seelsorge wahrnehmen kann. Er fasst zum Einen die für die Erfüllung der Aufgaben der Kirchengemeinde notwendigen Beschlüsse und ist zum Anderen für deren Umsetzung verantwortlich.

In der Seelsorgeeinheit Mühlacker-Nord hat jede Pfarrei einen eigenen KGR.
Heilig Geist Knittlingen unterstützt den Pfarrer mit 10 gewählten Mitgliedern.
St. Bernhard Maulbronn steht mit 7 gewählten Mitgliedern an der Seite des Pfarrers.
St. Maria Oberderdingen hat 10 Mitglieder in den KGR gewählt.